Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hira E.U (Inh. Hr. Ali Üstünel)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für zwischen Hr. Ali Üstünel („Hira E.U“, „wir“, „uns“) und dem Kunden geschlossene Verträge. Vertragspartner ist dabei die Hira E.U die auf den Begleitdokumenten (insbesondere unserem Offert) ausdrücklich angeführt ist. Auch die Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse) entnehmen Sie bitte den jeweiligen Begleitdokumenten. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichenden, entgegenstehenden, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden müssen wir zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden.
- Diese AGB bilden die Vertragsgrundlage insbesondere für die Beauftragung unserer Dienstleistungen sowie die Bestellung von Waren oder Gutscheinen.
- Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), die keine Unternehmer sind. Unternehmer ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört.
- Falls Sie Konsument sind, beachten Sie bitte besonders Ihre gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz.
- Der Vertragsabschluss sowie allfällige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss Offline und per E-Mail
- Unsere Offerte enthalten eine Beschreibung des entsprechenden Leistungsumfanges, der Leistungsdauer sowie etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden.
- Der Vertragsabschluss erfolgt mit Unterzeichnung des Offert Blattes, oder einer Beauftragung via E-Mail, WhatsApp oder sonstiger elektronischer Nachricht. Mit der Übermittlung an Hira E.U gilt der Auftrag als angenommen und bestätigt.
- Hira E.U ist an Angebote / Offerte 14 Tage lang gebunden ab Ausstellungsdatum.
- Die AGB der Hira E.U sind Vertragsgrundlagen.
- Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge benötigen der unbedingten Schriftform und der Schriftlichen Bestätigung von Hira E.U .
- Enthält eine von Hira E.U abgegebene schriftliche oder mündliche Willens- oder sonstige Erklärung einen einem redlichen und vernünftigen Erklärungsempfänger erkennbaren Fehler oder Irrtum, so ist Hira E.U jederzeit formlos berechtigt, die Willenserklärung entsprechend zu korrigieren. Die Erklärung entfaltet dann in korrigierter Form rechtliche Wirkung.
- Von Hira E.U gelegte Offerte sind grundsätzlich freibleibend; sie stellen kein Anbot durch Hira E.U im Rechtssinn dar, sondern sind nur eine Aufforderung an den Käufer, seinerseits auf der Grundlage dieses Offerts ein verbindliches Anbot gegenüber Hira E.U zu legen. Daher sind insbesondere in der Offerte erwähnte Preise oder Lieferfristen unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch Annahme dieses vom Käufer auf der Grundlage der Hira E.U Offerte gelegten Anbots in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu stande.
Ali Üstünel, Inhaber.
3. Vertragsabschluss über den Webshop
- Die Präsentation unserer Waren, Dienstleistungen und Gutscheine auf der Website sowie unsere Offerte sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen damit kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, sondern sind Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Die auf der Website angepriesenen Waren und Dienstleistungen sowie schriftliche Offerte enthalten eine Beschreibung des entsprechenden Leistungsumfanges, der Leistungs- oder Lieferdauer sowie gegebenenfalls etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden. Dienstleistungen sind – je nach Leistungsinhalt – in den Punkten 5 und 6 näher spezifiziert. Waren sind in Pkt. 7 und Gutscheine in Pkt. 8 näher beschrieben.
- Das Angebot erfolgt bei der Buchung von Dienstleistungen und dem Warenkauf über unseren Webshop mit der Absendung der Bestellung durch den Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Bestellung vor Abgabe seines Angebots zu prüfen und etwaige Fehler zu berichtigen. Das Angebot des Kunden wird durch Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich.
- Der Kunde erhält nach Eingang seiner Bestellung bei uns eine gesonderte, automatisierte Bestätigung über den Erhalt seiner Bestellung per E-Mail zugesendet. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Diese erfolgt erst durch eine gesonderte, schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen oder durch faktische Lieferung der bestellten Ware(n) innerhalb von 14 Tagen oder einer ausdrücklich vereinbarten Lieferfrist. Wir sind berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen, insbesondere falls der bestellte Artikel unerwarteter Weise bereits vergriffen ist oder die Dienstleistung zum ausgewählten Zeitpunkt unerwarteter Weise nicht erbracht werden kann, abzulehnen.
4. Vertragslaufzeit bei Dienstleistungsverträgen
- Sofern zwischen den Parteien nicht die einmalige Dienstleistungserbringung bzw. eine bestimmte Laufzeit vereinbart wird, wird der Dienstleistungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
- Sofern die Parteien keine besonderen Kündigungsfristen vorsehen, kann der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Dienstleistungsvertrag sowohl vom Kunden als auch von uns unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Monatsletzten, schriftlich ordentlich gekündigt werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.
5. Manipulationsgebühren
- Jede zurückgegebene unbeschädigte in Orginalverpackter Ware, wird ausnahmslos mit 20 % Manipulations- und Stornogebühren gerechnet, und Gegengerechnet, bei einer Umbestellung einer anderen Ware. Sollte der Kunde sich dann weiteres für eine teurere Ware Entscheiden, hat er die neue Ware vollständig zu bezahlen, zzgl. neuer Transportkosten von Hira E.U , sowie die Arbeitskraft der Mitarbeiter in Regie. Weiteres wird festgehalten, wenn es sich um Aktionsware handelt, kann diese nicht zurückgegeben und Rückverrechnet werden. Aktionsware ist von der Rückgabe prinzipiell ausgeschlossen. Für den Rücktransport von Waren, hat der Kunde selber aufzukommen. Sollte der Kunde dies der Hira E.U überlassen, werden Transportkosten zzgl. Arbeitskraft in Regie mit 88 Euro netto die Stunde pro Mann verrechnet.
6. Termine
- Die Einhaltung der zwischen dem AG und AN vereinbarten Terminen setzt voraus, dass der AG seinen Mitwirkungspflichten nachkommt und alle Vorarbeiten, die nicht der AN durchzuführen hat, rechtzeitig abgeschlossen wurden.
7. Besondere Bestimmungen
- Die Hira E.U ist berechtigt, übertragene Aufgaben ganz oder teilweise durch qualifizierte und befugte SUB Fachleute vertretungsweise erbringen zu lassen. Die Bezahlung derselben erfolgt ausschließlich über die Hira E.U . Es entsteht kein, wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis zwischen jenen Dritten und dem AG. Erbrachte Leistungen von diesen SUB Fachleuten gelten, wie von Hira E.U selbst erbracht.
Ebensowichtig. Gezeichnet, der Inhaber: Hr. Ali Üstünel - Die Hira E.U ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Die Hira E.U ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
8. Besondere Bestimmungen für Waren
- Die Auslieferung der Waren durch uns erfolgt grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ab Zahlungseingang, sofern nicht anders vereinbart.
- Ist die Ware vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dem Kunden dies – vor Vertragsabschluss – ohne unnötigen Aufschub mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht von einem allenfalls bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Unser Recht, Vertragsangebote bei Lieferverzug nicht anzunehmen, bleibt dadurch unberührt.
- Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der jeweiligen Lieferung unser Eigentum. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
9. Besondere Bestimmungen für Bauleistungen
- Am Arbeitsort muss je nach Bedarf eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom Kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Baustrom und Bauwasser werden kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Es wird kein Haft- und Deckungsrücklass vereinbart. Bei partiellen Ausbesserungen kann es zu Farb- und Strukturunterschieden kommen.
Gezeichnet der Inhaber Hr. Ali Üstünel
10. Entgelt und Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, ist Zahlung unverzüglich nach Rechnungserhalt netto zu leisten.
- Zahlungen haben ab Rechnungslegung binnen 7 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Ab Tag14 sind wir berechtigt Inkasso unternehmen zur Betreibung einzubeziehen und die Arbeit bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages einzustellen.
- Alle Zahlungen haben per Überweisung, elektronisch, bar, spesenfrei und ohne Abzug geleistet zu werden. Soweit Skonto gewährt wird, wird vorausgesetzt, dass alle früheren Rechnungen, soweit ihnen nicht berechtigte Einwendungen des Käufers entgegenstehen, bezahlt sind.
- Alle Einziehungs- und Diskontspesen gehen in einem solchen Fall zu Lasten des Käufers.
- Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung gegen den Käufer angerechnet.
- Bei Überschreitung des Zahlungstermines oder bei Übernahmeverzug ist Hira E.U berechtigt, Verzugszinsen gem. § 1333 Abs. 2 ABGB in Rechnung zu stellen, sowie den Ersatz allfälliger Mahn- und Anwaltskosten zu verlangen. Nach erfolgloser 3. Mahnung ist Hira E.U berechtigt, ein Inkasso- oder Rechtsbüro zu beauftragen, dessen Kosten die Käufer bis zu den in der VO des BMfWA BGBl 1996/141 idgF genannten Höchstbeträgen zu ersetzen haben. Ebenso ist Hira E.U unbeschadet des Punktes VI. im freien Ermessen auch berechtigt, die Ware bei Übernahmeverzug auf Kosten und Risiko des Käufers bei einem Spediteur eigener Wahl solange einzulagern, bis der Übernahmeverzug wegfällt. Diese Rechtsfolgen gelten auch dann, wenn der Käufer Verbraucher ist.
- Im Falle des Leistungsverzuges sind 4 % Verzugszinsen ab der 2.ten Mahnung zu entrichten sowie zuzüglich Mahnspesen von 5 % der offenen Summe exkl. Umsatzsteuer verrechnet. Diese Zahlungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn nicht dezidiert andere Bedingungen Vertraglich ausgeschlossen wurden.
- Die Hira E.U der Leistung erfolgt in Teilrechnungen auf Basis des gelegten Angebotes was zur Vertragszeichnung geführt hat.
- Die Hira E.U ist Vorsteuerabzugsberechtigt. Bei Honorarbeträgen handelt es sich um Nettobeträge. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist vom AG gesondert zu bezahlen.
- Nebenkosten wie Kopien, Porto, usw. können mit 6 % der Leistungssumme Pauschal berechnet werden im Ermessen der Hira E.U .
- Liefer-, Versand-, Verpackungs- oder sonstige Kosten wie Anfahrtskosten anfallen, werden wir den Kunden darüber vor Abgabe seines Angebots oder seiner Annahme des Vertrages entsprechend informieren. Sofern diese zusätzlichen Kosten im Voraus nicht vernünftigerweise berechnet werden können, gibt Hira E.U die Art der Preisberechnung oder das Anfallen zusätzlicher Kosten an.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Forderungen ab dem Rechnungsdatum binnen 7 Tagen fällig.
- Ist bezüglich der Entrichtung des Entgeltes Teilzahlung vereinbart, tritt die Fälligkeit der jeweiligen Teilzahlung ohne weitere Mahnung ein.
- Bei einer Mehrheit von Liegenschaftseigentümern, die gemeinsam Vertragspartner sind, haften diese für die vertraglichen Verpflichtungen solidarisch.
- Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausmaß der witterungsbedingt anfallenden Arbeiten unabhängig und besteht auch dann in vollem Umfang, wenn die Bauarbeiten aus Umständen unterbleiben müssen, auf die Hira E.U keinen Einfluss hat (z.B.: Straßenbauarbeiten, Reinigung durch Dritte, Ausbleiben von Niederschlag usw.).
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
- Der Unternehmer hat ein Recht auf Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
- Ist der Kunde Unternehmer, ist er nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen berechtigt. Ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht von Verbrauchern bleibt dadurch unberührt.
- Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers gegen Hira E.U mit Kaufpreisraten, ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Berechtigung, Zahlung wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von Hira E.U nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten, wird einvernehmlich ausgeschlossen.
- Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit Hira E.U nicht nachkommen bzw. wegen Zahlungsverzuges ein Mahnverfahren oder die Einleitung eines Gerichtsverfahrens erfolgt sein, oder über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren beantragt sein, so ist Hira E.U berechtigt, bereits gewährte Rabatte und Gutschriften oder sonstige Nachlässe oder Vergütungen welcher Bezeichnung auch immer – ausgenommen Bahnfrachtvergütungen – wieder rückgängig zu machen und dem Käufer in Rechnung zu stellen.
- Allfällige, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers festgelegte Zessionsverbote, gelten als nicht vereinbart.
- Ist Zahlung des Kaufpreises in Raten vereinbart, so ist Hira E.U bei nicht pünktlicher Bezahlung auch nur einer einzigen Rate ermächtigt, die sofortige Bezahlung sämtlicher offener Verbindlichkeiten des Käufers zu verlangen. Dieses Recht steht Hira E.U bei jeglichem Zahlungsverzug zu, unabhängig von der Dauer der Überschreitung der Zahlungsfrist und der Höhe des Betrags, der nicht pünktlich bezahlt wurde. Für Verbraucher gilt, dass Hira E.U das Recht auf Terminverlust nur ausübt, wenn einerseits Hira E.U seine Leistung bereits erbracht hat und wenn die Leistung des Käufers seit mindestens 6 Wochen fällig ist, und Hira E.U den Käufer unter Androhung des Terminverlustes und unter einer Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat.
11. Widerrufsrecht
- Ist der Kunde ist Verbraucher im Sinne des KSchG, hat er das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tage ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, besteht er auf den sofortigen Baubeginn, oder hat die Anzahlung geleistet, verzichtet der Kunde auf sein Rücktrittsrecht.
- Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (das relevante Unternehmen sowie die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den Begleitdokumenten, insbesondere unserem Offerte) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das untenstehende Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
- Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
- Der Kunde hat in den in § 18 FAGG aufgezählten Fällen kein Rücktrittsrecht.
- Insbesondere hat der Kunde gemäß (§ 18 FAGG) in folgenden Fällen kein Rücktrittsrecht:
- Bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
- Bei Verträgen über Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- Bei Verträgen über Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- Bei Dienstleistungen oder Wertgutscheinen, die überwiegend für Dienstleistungen eingelöst werden, wenn wir – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Kunden sowie nach Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
- Bei Verträgen über Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Hierbei gilt eine Unterschrift am Blatt, EDV, Unterschriebenes Angebot, sowie SMS und E-Mail. Ebenfalls ein Anruf zu einem Noteinsatz gilt. Sollte hier nicht der gesamte Auftrag abgewickelt wurden sein und nach Teilarbeiten ein Storno, Wiederruf oder Rücktritt erfolgen, so hat die bis dahin durchgeführte Teilleistung und bestellten und verwendeten Materialien entlohnt zu werden.
Hr. Ali Üstünel, Inhaber
Folgen des Widerrufs - Wenn der Konsument diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Kunden – vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen – alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten beim Waren- oder Gutscheinkauf, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
- Wir können die Rückzahlung für Waren oder Wertgutscheine verweigern, bis wir die Waren oder Gutscheine wieder zurückerhalten haben oder bis die Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Gutscheine zurückgesandt hat.
- Im Falle des Widerrufs hat der Kunde den Gutschein bzw. die Ware spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an uns (das relevante Unternehmen sowie die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den Begleitdokumenten, insbesondere unserem Offert) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
- Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
- Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren oder Wert-Gutscheine nur aufkommen, wenn er auf keine notwendigen Maßnahmen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren oder Wert-Gutscheine zurückzuführen ist.
- Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
12. Kennzeichnung durch Hira E.U
- Zur Kennzeichnung der von Hira E.U betreuten Liegenschaften gestattet der Kunde die Montage von Firmenschildern, Werbereklame an Hauswänden, Zäunen usw. über die Dauer der Arbeiten.
13. Allgemeine Vertragsbestandteile
- Es werden nur Materialien und Muster, nach Vorlage der Hira E.U verwendet.
- Jede Ware die nicht von Hira E.U kommt, ist nur nach schriftlicher Vereinbarung mit beiderseitiger Zustimmung via SMS, E-Mail, Schriftform, elektronisch Unterschrieben am elektronischen Gerät gestattet.
- Es werden bei allen Arbeiten die nicht ein Pauschalbetrag ausmachen, Anfahrtskosten von 133 Euro netto innerhalb Wiens, außerhalb zzgl. 1 Euro pro Kilometer, pro Fahrtrichtung verrechnet, exkl. Regiestundensätze mit 88 Euro netto pro Arbeiter.
14. Übernahme, Gewährleistung, Haftung, Eigentumsvorbehalt
- Eine formelle Übernahme gilt als vereinbart. Die Übernahme ist in einem von beiden Parteien unterzeichnenden Übernahmeprotokoll festzuhalten.
- Das Vorliegen von Mängeln, die unwesentlich sind, berechtigt den AG nicht die Übernahme zu verweigern.
- Nimmt der AG an der Übernahme trotz Verständigung nicht teil, so gilt die Übernahme dennoch als am festgesetzten Übernahmetermin erfolgt. In diesem Fall wird der AN dem AG nicht binnen 14 Tagen nach Zustellung des Übernahmeprotokolls als vom AG anerkannt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre und beginnt mit dem Tag der Übernahme der jeweiligen Leistung zu laufen.
- Ist der Kunde Unternehmer, so sind allfällige Regressforderungen im Sinne des §12 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
- Zusammenhang mit den Bauausführungen zum Baugewerbetreibenden haftet Hira E.U nur im Gesetzlichen Ausmaß, der Arbeiten die nicht von den Baugewerbetreibenden Abgedeckt sind.
- außerdem nicht für Ereignisse, die sich auf bereits vertragsgemäß abgenommenen Teilbereichen.
- Hira E.U schuldet auch nicht die Überwachung der Baustellen nach erfolgter Leistungserbringung. Hira E.U trifft weiteres keine Haftung für Beschädigungen an Bodenflächen jeglicher Art, durch andere nicht von Hira E.U gehörenden Arbeitern in Anwesenheit und auch Abwesenheit von uns erbracht wurden sind.
- Es gilt bei allen eingebauten Sachwerten, Möbeln, Materialien Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlungund geht nicht in das Eigentum des Grundeigentümers über. Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung vollständig im Eigentum der Hira E.U !
- Weiteres haftet Hira E.U nicht für Ereignisse, die auf das Verhalten des Kunden, uns nicht zurechenbaren Dritten oder auf höhere Gewalt (z.B.: Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen, Witterung, Regen, zu extreme Hitze usw.) zurückzuführen sind.
Inhaber Hira E.U - Der Kunde ist verpflichtet, Ereignisse, aus denen Hira E.U haftbar werden könnte (Körperverletzungen von Passanten und Beschädigungen, die mit den Betreuungsarbeiten im Zusammenhang stehen etc.) nach Bekanntwerden unverzüglich an Hira E.U zu melden und bei der Feststellung des Sachverhaltes Hilfe zu leisten.
15. Sondervereinbarung
- Ein Auftrag der per Anruf, SMS oder E-Mail erteilt wurde ist rechtskräftig. Ein Auftrag kann kostenfrei innerhalb von 72 Stunden vor Auftragsbeginn storniert werden. Ist die Frist ab Auftragserteilung darunter, (Rücktritt oder Storno unter 72 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin) so kann die Arbeitskraft nicht anders eingeteilt werden und muss somit bezahlt werden zzgl. bereist angefallener Materialkosten.
- Die Stornogebühr = der Preis des Auftrages Dies gilt ab Auftragserteilung als angenommen. Der Inhaber, Hr. Ali Üstünel
Es gilt sowohl formell als auch materiell österreichisches Recht als vereinbart.
16. Anzuwendendes Recht
- Österreich.
17. Gerichtsstand
- Es gilt sowohl Als Gerichtsstand für alle, mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem Auftrag (der Bestellung) bzw. seinem Zustandekommen stehenden Streitigkeiten, welcher Art auch immer, wird das für den Sitz von Hira E.U sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Hira E.U kann jedoch auch ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht im Streitfall anrufen. Daher Wien.
18. WEGFALL EINZELNER KLAUSELN, TEILWEISE NICHTIGKEIT EINZELNER KLAUSELN
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist Hira E.U berechtigt, eine – Sinn und Zweck der weggefallenen Klausel nahekommende – Ersatzklausel zu bestimmen, die an ihre Stelle tritt. Der Kunde ist an diese Ersatzklausel gebunden, es sei denn, sie wäre grob unbillig. Sollten einzelne Klauseln teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen, so werden sie von den Vertragsparteien soweit aufrecht erhalten, als sie gesetzlich zulässig sind.
19. Darbietung
- (Prospekte, Werbematerial, Gebrauchsanleitungen): Hira E.U wird dem Käufer Werbematerial wie z.B.: Prospekte, technische Beschreibungen und Preislisten für sämtliche Produkte in ihrer Ansicht nach ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stellen. Der Käufer verpflichtet sich, keinerlei wie immer geartete Veränderungen an diesem ihm zur Verfügung gestellten Werbematerial vorzunehmen und diese Verpflichtung auch jedem Erwerber weiter zu überbinden. Der Käufer ist weiters verpflichtet, ihm durch Hira E.U übermittelte Gebrauchsanleitungen und Warnhinweise peinlichst genau zu beachten und keinerlei Veränderungen ohne Rücksprache mit Hira E.U vorzunehmen.
20. DOKUMENTATION
- Der Käufer verpflichtet sich, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Erwerb der Waren Unterlagen darüber anzulegen und aufzubewahren, welche Verwendung die gekaufte Ware erfahren hat, insbesondere ob, und wenn ja, welche Vermischung oder Weiterverarbeitung erfolgt ist. Er sichert zu, diese Unterlagen über Verlangen Hira E.U dieser jederzeit zugänglich zu machen. Für den Fall eines Verstoßes gilt eine Verschuldensunabhängige Konventionalstrafe – die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht, außer beim Verbraucher, unterliegt – von € 5.000,– als vereinbart, die Hira E.U unabhängig vom Eintritt eines Schadens bzw. seines Umfangs einfordern kann. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist zulässig.
21. Produkthaftung
- Soweit Schäden nach dem PHG geltend gemacht werden, ist Hira E.U verpflichtet, den Hersteller oder den Importeur in die EU innerhalb einer Frist von 3 Monaten bekannt zu geben. Für allfällige Regressansprüche ausländischer Abnehmer gilt österreichisches Recht unter vollumfänglicher Berücksichtigung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie unter Ausschluss einer Weiterverweisung durch Vorschriften des IPRG.
22. LIEFERUNG, LIEFERVERZÖGERUNGEN ETC.
- Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als annähernd und nicht als verbindlich. Lieferung an einem bestimmten Tag ist nur dann möglich, wenn auch das Lieferwerk den gestellten Termin einhält und keinerlei unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten.
- Hira E.U ist berechtigt, die Ware direkt durch den Lieferanten an den Kunden liefern zu lassen.
- Die Ware wird auf Kosten und Gefahr des Käufers geliefert; die Gefahr geht in jenem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware bei Hira E.U bzw. dem von Hira E.U zur Lieferung an den Kunden herangezogenen Lieferanten verladen wird. Falls ausdrücklich schriftlich zwischen Hira E.U und dem Käufer freie Zustellung vereinbart wurde, trägt Hira E.U die Kosten des Transports; Nutzen und Gefahr gehen jedoch bereits mit dem Verladen bei Hira E.U bzw. dem von Hira E.U herangezogenen Lieferanten über.
- Mangels ausdrücklicher schriftlicher zwischen Hira E.U und dem Käufer abweichender Vereinbarung schließt Hira E.U keine Versicherung für die Ware ab, die das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung etc. abdeckt.
- Für rechtzeitige Ankunft der Ware, unabhängig von der Art und Weise der Zustellung, übernimmt Hira E.U keine Haftung.
- Bei Versendung mit der Bahn versteht sich der angegebene Preis ab Werk oder ab Lager Hira E.U bzw. des von Hira E.U angegebenen Lagers, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich zwischen Hira E.U und dem Käufer vereinbart wurde. Anschlussgleis- und Überstellungsgebühren, sowie Standgelder, welche die Ware und ihre Übersendungen betreffen, gehen zu Lasten des Käufers. Auch bei Franko-Lieferungen durch die Eisenbahn erfolgt der Versand unfrei mit dem Recht der Kürzung des Frachtbetrages an der Rechnung von Hira E.U , sofern Hira E.U nicht selbst schon die Frachtvorlage in Abzug gebracht hat.
- Sollte Lieferung frei Baustelle vereinbart sein, so bedeutet dies die Lieferung ohne Abladen durch die Anlieferer und unter der ausdrücklichen Voraussetzung einer mit schwerem Fahrzeug befahrbaren Zufahrtsstraße.
- Die Übernahme durch den Transportführer oder durch Organe der Eisenbahn gilt als Beweis für den einwandfreien Zustand der Ware. Hira E.U haftet in keinem Fall für Lieferverzögerungen durch die Eisenbahn oder andere mit der Anlieferung, dem Transport, der Umladung etc. betrauten Stellen, ebenso wenig für höhere Gewalt.
- Mehrkosten, die auf Grund von Eil- und Expressgutwünschen des Käufers entstanden sind, trägt der Käufer.
- Wird Abholung der Ware durch den Kunden bei Hira E.U oder einem von Hira E.U beauftragten Lieferanten vereinbart, so ist Hira E.U bzw. der Lieferant berechtigt, die Ware an denjenigen zu übergeben, der im Namen des Kunden die Ware abholt. Hira E.U bzw. den Lieferanten trifft keinerlei Verpflichtung, die Berechtigung des Abholers zu überprüfen. Der Kunde ist daher auch dann zur Bezahlung der Ware verpflichtet, wenn der Abholer hierzu nicht berechtigt war, es sei denn, Hira E.U hätte gewusst, dass der Abholer keine Berechtigung hierzu hatte.
- Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach telefonischer, elektronischer oder schriftlicher Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich vom Käufer abberufen wird. Mit diesem Zeitpunkt beginnen daher die Gewährleistungsfrist und sämtliche sonstige Fristen, insbesondere die Verjährung allfälliger Schadenersatzansprüche zu laufen. Auch der Kaufpreis wird mit diesem Zeitpunkt, falls nicht bereits ein früherer Zeitpunkt schriftlich vereinbart wurde, fällig. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer auch die Gefahr. In einem solchen Fall ist Hira E.U berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zu lagern.
- Unvorhersehbare oder von Hira E.U nicht beeinflussbare Ereignisse wie Streik, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energiemangel etc. befreien Hira E.U für die Dauer ihrer Auswirkungen von jeder Lieferverpflichtung auch dann, wenn sie bei einem Vorlieferanten eingetreten sind. Wird durch ein solches Ereignis die Lieferung überhaupt unmöglich, so erlischt die Lieferverpflichtung von Hira E.U , ohne dass der Käufer daraus irgendwelche Ansprüche ableiten könnte.
- Im Falle des Leistungsverzuges von Hira E.U oder der von Hira E.U zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hira E.U oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Hira E.U beruhen. Keinerlei Haftung trifft Hira E.U für ein Verschulden von Zulieferern; dies gilt auch dann, wenn diese direkt an den Käufer liefern.
22. Schlussbestimmungen
Hira E.U ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung zu beauftragen.
Hr. Ali Üstünel, der Inhaber.
- Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Wenn Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU sind, genießen Sie außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres Aufenthaltsstaates.
- Für Verträge mit Unternehmern gilt Folgendes: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen treten solche, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen, aber zulässig und wirksam sind.
- Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht. Darüber hinaus gilt die Anwendung österreichischen Rechts mit Ausnahme der Vierweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, aus welchem Grund auch immer, nicht wirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht. An Stelle, der nicht anwendbaren Bestimmungen tritt, diejenige zulässige Regelung, die der ungültigen Bestimmung im Hinblick auf die übrigen Bestimmungen dieser AGB am nächsten kommt.
AGB, Hira E.U , Stand 09/2022